Die Kleinunternehmerregelung ändert nicht, dass Sie Rechnungen brauchen. Sie ändert den Steuerausweis. Die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt trotzdem.
Im Firmenprofil schalten Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG ein. Die Rechnung trägt dann den Hinweis statt 19 Prozent Umsatzsteuer.
Kunden, Artikel und Stundensätze bleiben dieselben. Die fortlaufende Nummer und der Rechnungsstatus auch.
Empfangen müssen Sie E-Rechnungen seit 2025. Versenden folgt den allgemeinen Übergangsfristen. easyInvoice24 erzeugt die PDF-Rechnung im Free-Plan; ZUGFeRD und XRechnung liegen ab Standard.
Ja. Die Empfangspflicht gilt seit 2025 unabhängig von § 19 UStG.