§ 19 UStG

Kleinunternehmer bleiben Rechnungssteller — mit anderem Steuerausweis.

Die Kleinunternehmerregelung ändert nicht, dass Sie Rechnungen brauchen. Sie ändert den Steuerausweis. Die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt trotzdem.

Was easyInvoice24 abbildet

Im Firmenprofil schalten Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG ein. Die Rechnung trägt dann den Hinweis statt 19 Prozent Umsatzsteuer.

Kunden, Artikel und Stundensätze bleiben dieselben. Die fortlaufende Nummer und der Rechnungsstatus auch.

eRechnung und Kleinunternehmer

Empfangen müssen Sie E-Rechnungen seit 2025. Versenden folgt den allgemeinen Übergangsfristen. easyInvoice24 erzeugt die PDF-Rechnung im Free-Plan; ZUGFeRD und XRechnung liegen ab Standard.

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Die Empfangspflicht gilt seit 2025 unabhängig von § 19 UStG.

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