Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer E-Rechnungen empfangen können. Beim Versenden gelten Übergangsfristen bis 2027 und 2028. Ein normales PDF reicht danach für inländische B2B-Umsätze nicht mehr.
Seit 1. Januar 2025: jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können — unabhängig von Größe oder Kleinunternehmerregelung.
2025 und 2026 dürfen Rechnungssteller für inländische B2B-Umsätze unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiter Papier- oder PDF-Rechnungen nutzen.
Ab 2027 gilt die Versandpflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz. Ab 1. Januar 2028 enden die Übergangsfristen für inländische B2B-Umsätze.
Betroffen sind inländische Umsätze zwischen zwei in Deutschland ansässigen Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen (B2C) und viele Auslandssachverhalte fallen nicht unter dieselbe Pflicht. Für Behörden gilt weiterhin die eigene XRechnung-Lage.
easyInvoice24 hilft Ihnen, die Rechnung im Alltag zu führen und ab Standard ZUGFeRD oder XRechnung auszugeben. Empfangen fremder E-Rechnungen und Peppol-Zustellung sind kein Bestandteil des aktuellen Produkts.
Ja. Die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, gilt seit 2025 unabhängig von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.
Nach Ende der jeweiligen Übergangsfrist nicht mehr für inländische B2B-Umsätze. Ohne strukturierte EN-16931-Daten handelt es sich um eine sonstige Rechnung.