Wachstumschancengesetz

eRechnung-Pflicht: Empfangen gilt schon, Versenden kommt gestaffelt.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer E-Rechnungen empfangen können. Beim Versenden gelten Übergangsfristen bis 2027 und 2028. Ein normales PDF reicht danach für inländische B2B-Umsätze nicht mehr.

Die Fristen

Seit 1. Januar 2025: jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können — unabhängig von Größe oder Kleinunternehmerregelung.

2025 und 2026 dürfen Rechnungssteller für inländische B2B-Umsätze unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiter Papier- oder PDF-Rechnungen nutzen.

Ab 2027 gilt die Versandpflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz. Ab 1. Januar 2028 enden die Übergangsfristen für inländische B2B-Umsätze.

Was das für den Alltag heißt

Betroffen sind inländische Umsätze zwischen zwei in Deutschland ansässigen Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen (B2C) und viele Auslandssachverhalte fallen nicht unter dieselbe Pflicht. Für Behörden gilt weiterhin die eigene XRechnung-Lage.

easyInvoice24 hilft Ihnen, die Rechnung im Alltag zu führen und ab Standard ZUGFeRD oder XRechnung auszugeben. Empfangen fremder E-Rechnungen und Peppol-Zustellung sind kein Bestandteil des aktuellen Produkts.

Häufige Fragen

Gilt die Empfangspflicht auch für Kleinunternehmer?

Ja. Die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, gilt seit 2025 unabhängig von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.

Reicht ein PDF per E-Mail?

Nach Ende der jeweiligen Übergangsfrist nicht mehr für inländische B2B-Umsätze. Ohne strukturierte EN-16931-Daten handelt es sich um eine sonstige Rechnung.

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